Der neue vollelektrische Nissan MICRA 

Neu geboren als vollelektrisches Stadtauto, mit noch mehr Persönlichkeit.

Mit dem neuen Nissan Micra Elektro beginnt eine neue Ära der urbanen Mobilität. Als vollelektrischer Kleinwagen überzeugt der Micra mit innovativer Technik, zwei Batterievarianten und einem eigenständigen Design.


Technik, die begeistert:

  • Antrieb: 100 % elektrisch – emissionsfreies Fahren mit modernster Technik

  • Plattform: Entwickelt auf der CMF-BEV-Plattform gemeinsam mit dem Renault 5

  • Batterievarianten:
    ▸ 40 kWh mit bis zu 310 km Reichweite
    ▸ 52 kWh mit bis zu 408 km Reichweite

  • Ladeleistung: Schnellladen mit bis zu 100 kW – in kurzer Zeit wieder unterwegs

  • Besonderheiten:
    E-Pedal für einfaches, effizientes Fahren
    Batterieheizung für optimales Laden bei Kälte
    Wärmepumpe für energiesparendes Heizen im Winter

Neuer Nissan Micra ab 115 € mtl. finanzieren

Nissan Angebotspreis: € 24.072,–, inkl. € 3.919,– Nissan Bonus auf die unverbindliche Preisempfehlung, zzgl.Überführungskosten. Anzahlung € 6.000,–, Nettodarlehensbetrag € 18.071,–, Laufzeit 36 Monate (35 Monate à € 115,– und eine Schlussrate von € 15.003,–), eff. Jahreszins 1,99 %, Sollzinssatz gebunden 1,97 %, Gesamtbetrag inkl. Überführungskosten € 20.218,–, Gesamtbetrag inkl. Anzahlung und Überführungskosten € 26.218,–.

Ein Angebotsbeispiel für Privatkunden von Nissan Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Nur gültig für Kaufverträge bis zum 30.06.26. Bonität vorausgesetzt. Abb. zeigt Sonderausstattung. Anspruch auf die staatliche Förderung besteht nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Details zur staatlichen Förderung finden Sie unter https://www.nissan.de/staatliche-e-auto-foerderung.html

Prämienrechner

Antriebsart
zu versteuerndes Jahreseinkommen Haushalt: 55.000 €
30.000 € 80.000 € 90.000 €+
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Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

Hinweise nach Richtlinie 1999/94/EG

Der Kraftstoffverbrauch und die CO2‐Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverauch und die CO2‐Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.