Elektroprämienrechner

Prämienrechner

Antriebsart
zu versteuerndes Jahreseinkommen Haushalt: 55.000 €
30.000 € 80.000 € 90.000 €+
Kinder im Haushalt (unter 18 Jahre)?
Bitte alle Angaben auswählen.

Auf einen Blick: Elektrobonus 2026

Schnell Check

• Privatperson?
• Neuwagen & Erstzulassung in DE (M1)?
• Zulassung ab 01.01.2026?
• Zu versteuerndes Haushaltseinkommen passt?
• Mind. 36 Monate halten (Kauf & Leasing)?
• Nicht gefördert: Gebrauchtwagen

Wie viel Bonus gibt es?

• Basis: 3.000 € Elektro (BEV) / 1.500 € Plug-in bzw. REEV
• Plus (je nach Einkommen): +1.000 € (< 60.000 €) und +1.000 € zusätzlich (< 45.000 €)
• Familienbonus: +500 € je Kind (U18), max. +1.000 €
• Maximal: 6.000 € (BEV) / 4.500 € (PHEV/REEV)
• Listenpreis: laut Eckpunkten unabhängig

Ab wann gilt der Bonus?

• Förderfähig: Zulassung ab 01.01.2026
• Antrag: voraussichtlich ab Mai 2026 online
• Rückwirkend: Ja – Zulassung zählt
• Frist: spätestens 12 Monate nach Zulassung

Einkommen: was zählt?

• Maßgeblich ist das „zu versteuernde Haushaltseinkommen“.
• Grenze: bis 80.000 € (ohne Kinder), mit Kindern +5.000 € je Kind (U18), max. 2 Kinder -> bis 90.000 €.
• Nachweis (voraussichtlich): Durchschnitt der 2 aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt).
• Bei Paaren: Einkommen beider Partner zusammen.
• Rentner ohne Steuer: Rentenbezugsbescheinigung + Selbsterklärung (Details folgen).

Welche Unterlagen brauchen sie?

• Kauf- oder Leasingvertrag (Kopie)
• Fahrzeugschein (Zulassung/Erstzulassung in DE auf Antragsteller)
• 2 aktuelle Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
• Empfehlung: Online-Ausweisfunktion / AusweisApp
• Hinweis: Details (z.B. Kindernachweis) folgen mit der Förderrichlinie

Leasing - geht das?

• Ja, gleiches Förderprinzip wie Kauf.
• Zulassung auf den Leasingnehmer (Antragsteller).
• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung

Plug-in: wichtig!

• Nicht jeder Plug-in ist förderfähig.
• Nur Fahrzeuge mit Ladestecker, die ≤ 60 g CO2/km ODER ≥ 80 km E-Reichweite (Typgenehmigung) erfüllen.
• Wir prüfen das gern am konkreten Modell.

So läuft's für sie ab

• Neuwagen kaufen oder leasen
• Ab Mai 2026 online beantragen (rückwirkend möglich)
• Unterlagen hochladen -> Auszahlung (digitaler Prozess)

FAQ - kurz beantwortet

• Rückwirkend? Ja – wenn Zulassung ab 01.01.2026.
• Zählt Kaufvertrag? Nein – Zulassung zählt.
• Preisgrenze? Laut Eckpunkten: keine.
• Plug-in alle? Nein – nur nach CO2/Reichweite