• Maßgeblich ist das „zu versteuernde Haushaltseinkommen“.
• Grenze: bis 80.000 € (ohne Kinder), mit Kindern +5.000 € je Kind (U18), max. 2 Kinder -> bis 90.000 €.
• Nachweis (voraussichtlich): Durchschnitt der 2 aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt).
• Bei Paaren: Einkommen beider Partner zusammen.
• Rentner ohne Steuer: Rentenbezugsbescheinigung + Selbsterklärung (Details folgen).