CAR Avenue

Renault R4
Renault 4 E-Tech elektrisch 120 Urban Range (40-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 14,7; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A. Renault 4 E-Tech elektrisch 150 Comfort Range (52-kWh-Batterie): Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 15,1; CO2-Emission kombiniert (g/km): 0; CO2-Klasse: A.

Der neue Renault 4

Charmant, vielseitig und unverwechselbar: Der Renault R4 steht wie kaum ein anderes Modell für Freiheit, Einfachheit und französischen Esprit. Ob als praktischer Begleiter im Alltag oder als liebevoll restaurierter Klassiker – der „Quatrelle“ begeistert bis heute mit seinem zeitlosen Charakter und seinem sympathischen Auftritt.

R4 E-Tech elektrisch Evolution 120 Urban Ab 209 € mtl.¹

Leasing: Renault 4 E-Tech elektrisch Evolution 120 Urban: Fahrzeugpreis: 26.784 €. Leasingsonderzahlung: 4.100 €. Laufzeit: 48 Monate. Gesamtlaufleistung: 40.000 km. Monatsrate: 209 €. Gesamtbetrag: 14.102,05 €. Ein Kilometerleasing-Angebot von Mobilize Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss, zzgl. Überführungskosten. Gültig für Privatkund/-innen mit Leasingvertrag bis zum 01.10.2025 und Zulassung bis zum 31.12.2025. Bei allen teilnehmenden Renault Partnern.

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Das sagt die Presse zum R4

„Antrieb, Rekuperationssystem, Bedienung, Ladeplanung, Innenraumdesign und Platzverhältnisse: Der Renault 4 […] hat uns rundum zufriedengestellt.“

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Weitere Hinweise

Stromverbrauch

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

Hinweise nach Richtlinie 1999/94/EG

Der Kraftstoffverbrauch und die CO2‐Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverauch und die CO2‐Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.

 

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